Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 2522/12 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 26.04.2012 - S 13 U 4157/08
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 2522/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 2522/12
Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 09.05.2006, a.a.O. auch zum Nachfolgenden).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 2522/12
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ur-sächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15). - BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 2522/12
Inwieweit hieran angesichts der dann fehlenden Grenzen bei der Inanspruchnahme des Gerichts und in Bezug auf die Frist zur Klage sowie nach der vom BSG wahlweise eröffneten (kombinierten Anfechtungs- und) Verpflichtungsklage (BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R in SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 mit weiteren Ausführungen zur Anspruchsgrundlage) festzuhalten ist, bleibt offen.
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 2522/12
Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich (BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 8/06 R in juris), dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls. - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B
sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 2522/12
Der Senat hat bereits entschieden (vgl. Urteil des Senats vom 21.02.2013, L 10 U 176/11, in juris), dass eine auf Feststellung eines Gesundheitsschadens in Gefolge eines Arbeitsunfalles gerichtete Feststellungklage auch dann zulässig ist, wenn nicht zugleich eine Anfechtungsklage erhoben werden kann, weil kein korrespondierender, den Gesundheitsschaden als in ursächlichem Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall stehend - durch Verfügungssatz - ablehnender und damit insoweit anfechtbarer Verwaltungsakt vorliegt, obwohl die Feststellungklage grundsätzlich eine vorherige Verwaltungsentscheidung und die gegen sie gerichtete Anfechtungsklage erfordert (BSG, Urteil vom 27.06.2006, B 2 U 77/06 R in SozR 4-1500 § 55 Nr. 4), die Feststellungsklage im Regelfall also nur in dieser Kombination zulässig ist (BSG, Urteil vom 27.06.2006, a.a.O.). - BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84
Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 2522/12
Die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die als Unfallfolge geltend gemachte Gesundheitsstörung müssen erwiesen sein, d. h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 43/84 in SozR 2200 § 555a Nr. 1). - LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 10 U 176/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer isolierten Feststellungsklage …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 2522/12
Der Senat hat bereits entschieden (vgl. Urteil des Senats vom 21.02.2013, L 10 U 176/11, in juris), dass eine auf Feststellung eines Gesundheitsschadens in Gefolge eines Arbeitsunfalles gerichtete Feststellungklage auch dann zulässig ist, wenn nicht zugleich eine Anfechtungsklage erhoben werden kann, weil kein korrespondierender, den Gesundheitsschaden als in ursächlichem Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall stehend - durch Verfügungssatz - ablehnender und damit insoweit anfechtbarer Verwaltungsakt vorliegt, obwohl die Feststellungklage grundsätzlich eine vorherige Verwaltungsentscheidung und die gegen sie gerichtete Anfechtungsklage erfordert (BSG…, Urteil vom 27.06.2006, B 2 U 77/06 R in SozR 4-1500 § 55 Nr. 4), die Feststellungsklage im Regelfall also nur in dieser Kombination zulässig ist (BSG…, Urteil vom 27.06.2006, a.a.O.). - LSG Baden-Württemberg, 17.07.2009 - L 4 U 6016/08
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 2522/12
Die hiergegen unter dem Aktenzeichen L 4 U 6016/08 eingelegte Berufung wies das Landessozialgericht mit Urteil vom 17.07.2009 zurück.
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 U 1635/17
Sozialgerichtliches Verfahren - isolierte Feststellungsklage - Unzulässigkeit bei …
An seiner Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer isolierten Feststellungsklage (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2013, L 10 U 176/11, in juris) für den Fall, dass sich der Versicherungsträger - ohne hierüber dann förmlich zu entscheiden - mit dem Vorliegen von Unfallfolgen im Verwaltungsverfahren befasste, hält der Senat, wie er bereits angedeutet hat (Urteil vom 25.02.2016, L 10 U 2522/12), nicht fest.